BAFA-Förderung von Goupil e-Nutzfahrzeugen

BAFA Förderung von GOUPIL e-Nutzfahrzeugen! Jetzt informieren und Förderbonus sichern!

Als Hersteller von E-Nutzfahrzeugen mit N1 Zulassung ist Goupil ab sofort in der BAFA-Liste förderungsfähiger Fahrzeuge aufgenommen.

Wir beantworten in alle relevanten Fragen über die BAFA-Förderung:

1. Welche Fahrzeuge sind förderungsfähig?
Alle Goupil Fahrzeuge mit N1 Zulassung (G4/G5/G6 mit Lithium-Technologie). Ebenso junge Gebrauchtfahrzeuge (max. 1 Jahr alt, max. 15.000 km) bei Kauf und Leasing. Ausgenommen sind Fahrzeuge mit Blei-Säure-Batterien.

2. Wie hoch fällt die Förderung aus?
Bis zu 9.000,-- € (Bundesanteil 6.000 € + Hersteller/Händleranteil 3.000 €).

3. Wer ist förderberechtigt?
Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, als auch Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (GmbH), z.B. Abwasser-Zweckverbände, Friedhöfe und Anstalten des öffentlichen Rechts.

4. Wie erfolgt die Antragstellung?
Nach dem Fahrzeugerwerb reicht der Endkunde die Rechnung in einem vereinfachten Antragsverfahren online ein und beantragt die Erstattung.

 

Mehr Informationen erfahren Sie bei Ihrem Verkaufsberater.