Jährliche Sicherheitsunterweisung für Hubarbeitsbühnenbediener
Die Unterweisungspflicht (Auffrischung) für Hubarbeitsbühnenbediner/innen folgt aus DGUV Vorschrift 1 § 4, in der Neufassung von 2014. Gefordert werden insbesondere, Gefahren bei der täglichen Arbeit aufzuzeigen und die geltenden Unfallverhütungsvorschriften in verständlicher Form zu vermitteln. Und dies jährlich wiederkehrend.
Wir helfen Ihnen, Ihrer Pflicht nachzukommen. Neben dem Schulungsangebot in unserem Haus führen wir die jährlich vorgeschriebenen Sicherheitsunterweisungen auch bei Ihnen im Hause durch (ab 8 Personen).
Kurse Hubarbeitsbühnen
Schulungsdauer: 8:00 bis 10:00 Uhr
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Schulungsort
Hald & Grunewald GmbH
Mercedesstraße 25
72108 Rottenburg
Schulungsgebühr
Teilnehmer Preis pro Person: 59,90 €*
Verpflegungsregelung ab September 2018:
Kaffee (Fr./Sa.) wird kostenlos gestellt.
Flaschengetränke am Automat 1,00 € pro Flasche - ansonsten bitte bei Bedarf mitbringen.
Schulungsabmeldungen bis spätestens 2 Kalenderwochen vor Schulungstermin erfolgen kostenlos.
Für kurzfristig abgesagte Schulungstermine erheben wir eine Stornogebühr von 50,00 €.
Im Krankheitsfall ist ein Attest erforderlich.
*) Alle Preise verstehen sich pro Person zzgl. der gesetzlichen MwSt. Bei Betriebsschulungen vor Ort berechnen wir eine Anfahrtspauschale.