FÖRDERBERATUNG

Goupil Elektronutzfahrzeuge sind förderfähig

Ihr Einstieg in die nachhaltige Mobilität

Investitionen in die Elektromobilität werden von öffentlicher Hand breitflächig gefördert. Parallel zu den staatlichen Förderprogrammen (BAFA) offerieren Bundesministerien, die Bundesländer und Kommunen bis hin zu regionalen Energieversorgern zahlreiche Förderprogramme. Diese gelten für die Investition in e-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur.

Unsere zertifizierten Förderberater kennen den Markt und Ihre Chancen. Mit einem ausgefeilten Förderkonzept und der fallweisen Kombination von aktuellen Programmen lassen sich die Investitionskosten für Ihr neues oder gebrauchtes e-Fahrzeug erheblich reduzieren!

Unsere Förderberatung

In der komplexen Förderlandschaft für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge helfen unsere Förderberater mit einer individuellen Beratung.

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

Gefördert werden alle Goupil Fahrzeuge mit N1 Zulassung (G4/G5/G6 mit Lithium-Technologie).
Ebenso junge Gebrauchtfahrzeuge (max. 1 Jahr alt, max. 15.000 km) bei Kauf und Leasing.
Ausgenommen sind Fahrzeuge mit Blei-Säure-Batterien.

Wer ist förderberechtigt und wie hoch fällt die Förderung aus?

Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, als auch Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit (GmbH) z.B. Abwasser-Zweckverbände, Friedhöfe und Anstalten des öffentlichen Rechts

Förderhöhe: bis zu 9.000 € (Bundesanteil 6000 € + Hersteller/Händleranteil 3.000 €)

Wie erfolgt die Antragstellung?

Nach dem Fahrzeugerwerb reicht der Endkunde die Rechnung in einem vereinfachten Antragsverfahren online ein und beantragt die Erstattung.

DIREKTER ANSPRECHPARTNER

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7.30 – 17.00 Uhr

Förderberatung

Tel +49 (0)7457 59633-10

Hald & Grunewald GmbH

Mercedesstraße 25

72108 Rottenburg