Neuer Förderaufruf für Elektrostapler! Bis zu 50% Förderung vom Staat

die EU hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt: Bis 2050 soll Europa klimaneutral werden. Um dies zu erreichen, gibt es Programme zur Förderung energieeffizienter Technologien in der Wirtschaft, wie zum Beispiel Elektrostapler. So können Unternehmen, die vor der Anschaffung eines neuen Gabelstaplers stehen, bis zu 50 Prozent staatliche Förderung erhalten. Die Förderprogramme richten sich unter anderem an Unternehmen, die von Gas- oder Dieselstaplern auf Elektrostapler umstellen.

Was wird gefördert?

  • Austausch- und Zusatzinvestitionen zum Bestand
  • Umstellung von fossil auf elektrisch betriebene Gabelstapler
  • Gabelstapler muss ortsfest eingesetzt werden
  • Alle Tonnagen und Modelle (keine Schubmaststapler)

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die konkrete Förderhöhe ist abhängig von der Höhe der CO2-Einsparung sowie der Unternehmensgröße. Zur Stärkung des Mittelstandes erhalten kleine und mittelständige Unternehmen (KMU) eine höhere Förderung. Die maximale Fördersumme liegt bei 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und 1200 Euro pro eingesparter Tonne CO2. Wichtig! Jede Förderung muss vor Kauf/Projektbeginn beantragt sein.

 

Berechnung

Kleine Unternehmen
Mitarbeiteranzahl < 50, Jahresumsatz ≤ 10 Mio. €, Bilanzsumme ≤ 10 Mio. €
max. 50% der förderfähigen Investitionskosten, 1200 Euro pro eingesparter Tonne CO2
Alternativ gibt es die Möglichkeit bei Verwertung eines bestehenden Dieselstaplers pauschal 33% Förderung auf die Investitionskosten zu erhalten.

Mittlere Unternehmen
Mitarbeiterzahl < 250, Jahresumsatz ≤ 50 Mio. €, Bilanzsumme ≤ 43 Mio. €max. 40% der förderfähigen Investitionskosten, 900 Euro pro eingesparter Tonne CO2

Nicht KMU-Unternehmen
Mitarbeiterzahl ≥ 250, Jahresumsatz > 50 Mio. €, Bilanzsumme > 43 Mio. €max. 30% der förderfähigen Investitionskosten, 500 Euro pro eingesparter Tonne CO2

 

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung von Elektrostaplern 

 

Investitionsvorhaben

  • Gefördert werden Neu- & Ersatz-investitionen
  • Förderung gilt für neue Gabelstapler
  • Stapler darf nur auf dem Betriebsgelände des Kunden betrieben werden 

Finanzierung

  • Kauf ist förderfähig
  • 24 Monatsraten werden berücksichtigt
  • Auszahlung der Fördersumme erfolgt erst nach 24 Monaten

Projektstart

  • Förderung muss immer vor Beginn der Umsetzung (Bestellung / Kauf) beantragt werden

 

Einfach an die Förderung gelangen

Der Einstieg in die Elektromobilität wirft einige Fragen auf. Wir lassen keine unbeantwortet. Unsere Fachberater und Energieexperten sind von der Planung bis zur Realisierung Ihres Projekts an Ihrer Seite und werden Sie in allen Phasen ganz individuell begleiten.

Wir unterstützen Sie mit einem erfahrenen und professionellen Förderservice. Ein Experte übernimmt dabei die individuelle Bedarfsanalyse, die Bearbeitung der Anträge und die notwendige Dokumentation. 

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